Ehrenordnung (Stand 01/2008) § 1 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden Ein Vorsitzender des Vereins kann beim Ausscheiden aus der Vorstandschaft nach 25jähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Mitglieder, die 50 Jahre aktiv im Chor gesungen haben oder sich in ganz besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 3 Befreiung Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglied sind von der Vereinsbeitragzahlung frei gestellt. Sie haben freien Zutritt zu allen Veranstaltungen des Vereins. § 4 Verfahren
§ 5 Weitere Ehrungen In Ergänzung der Ehrungen durch den Chorverband der Pfalz oder durch den Deutschen Chorverband werden Mitglieder für 25 Jahre aktive/passive Mitgliedschaft
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1. Vorsitzender |
2. Vorsitzende
Elisabeth Kuntz
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Schriftführerin/Presse
Kerstin Ege
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Kassierer
Eberhard Reinecke
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